Meine lieben Kundinnen,
Sie brauchen ab 8. Feber, wenn Sie zu mir kommen einen Antigen- oder PCR- Test , der nicht älter als 48 Stunden ist.
Als Nachweis dient das negative Testergebnis, das eindeutig der Person zuordenbar ist. Zum Bespiel ärztliches Zeugnis, Laborbefund, behördliches Testergebnis einer Teststraße ,
Testbestätigung einer Apotheke etc.
Falls Sie bereits Covid 19 hatten reicht eine ärztliche Bestätigung in der bestätigt wird ,das Sie an Covid 19 in den vergangen 6 Monaten erkrankt waren oder ein Nachweis über neutralisierende
Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten.