Die 3-G-Regel 

 

Meine lieben Kunden/innen ab  19. Mai ist für einen Besuch bei mir ein Nachweis über eine  geringe epidemiologische Gefahr vorzuweisen. 

 

  • Nachweis einer negativen Testung auf SARS-CoV-2
  • Ärztliche Bestätigung über abgelaufene Infektion
  • Absonderungsbescheid
  • Impfnachweis 
  • Nachweis über neutralisierende Antikörper 

 

Für nähere Information hier ein Link : 

 

FAQ zu den Öffnungsschritten

Im folgenden Dokument finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Öffnungsschritten (PDF, 180 KB) (Version vom 12.05.2021).