Die 3-G-Regel
Meine lieben Kunden/innen ab 19. Mai ist für einen Besuch bei mir ein Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr vorzuweisen.
- Nachweis einer negativen Testung auf SARS-CoV-2
- Ärztliche Bestätigung über abgelaufene Infektion
- Absonderungsbescheid
- Impfnachweis
- Nachweis über neutralisierende Antikörper
Für nähere Information hier ein Link :
FAQ zu den Öffnungsschritten
Im folgenden Dokument finden Sie häufig gestellte
Fragen zu den Öffnungsschritten (PDF, 180 KB) (Version vom 12.05.2021).